Der Städtetag und die politische Solidalität der Reichsstädte am Ende des Mittelalters.

                                                           Takashi Aizawa

 

¡¡¡¡In den Forschungen über das städtische Reichsbewusstsein wurde einmal auf die Identität von Reichsstadt und Reich in ihrer politischen Zielsetzung wie im bürgerlichen Bewu©¬tsein im Spätmittelalter hingewiesen.  Heinrich Schmidt hat zum Beispiel das Identitätsbewu©¬tsein und -behauptung der Stadtbürger mit Hilfe der Stadtchroniken des deutschen Spätmittelalters bestätigt.  Nach seiner Ansicht betrachteten die Reichsstäte ihr altes Recht und die von König und Reich zugewiesenen Privilegien und Freiheite als unlösbaren Teil von den Rechten des Reichs und konnten sich deshalb als ,Reich' schlechthin verstehen.  Direkte Übergriff von seiten der Fürsten gegen sie bedeuteten daher eine Schädigung des Reichs. Gegen diese Ansichten haben andere Forscher die ideologischen Elemente in ihrer Gleichsetzung mit Reich behauptet und betont, dass der Gleichung das Motiv der Sicherung der reichsstädtischen Rechts- und Sozialordnung zugrunde liegt und sie nur einen Teilaspekt der städtischen Politik darstellt.¡¡Im Hinblick auf die Isolation und Defensive gegenüber Reichsfürsten beanspruchten Reichsstädte für sich,, das Reich zu sein oder zu repräsentieren.  Das negative Benehmen der Reichsstädte gegenüber Reich ist sicher oft im Spätmittelalter festzustellen.  Vor allem seit dem Kaiser Karl IV. der als einer der Territorialherren ihre Reichspolitik auf ihre Hausinteressen hin trieben, galt die Gleichung von König, Reich und Stadt nur in dem beschränkten Ausma©¬.  Ein Teil von den Reichsfürsten kritisierte denn auch die Zurückhaltung der Reichsstädte gegen die entsprechenden Leistung für das Reich und hielte die adlig-fürstliche Herrschfts- und Sozialordnung entgegen, die den aktiven Schutz und Schirm über Land und Leute anbot.

   Hier sollen die Städtetage im zweiten Hälfte des 15.Jahrhunderts behandelt und die Frage gestellt werden, wie weit und wodurch diese negative Politik gegenüber dem Reich geändert wurde, und dabei wird betrachtet, welche Rolle diese städtische Versammlung und die zwischen Städten, Kaiser und Reichsfürsten geführten Verhandlungen in dem entstehenden Reichstag spielte.  Zuerst werde die Situation in der Mitte des 15.Jahrhunderts,  in der sich die Reichsstädte befanden, skizziert und dann sei von der Städtetage die Rede.

 

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¡¡Im Hochmittelalter entstanden vor allem in Süddeutschland eine gro©¬e Reihe von Königs- und Reichsstädte. Die königliche Gewalt gegenüber der Königs- und Reichsstadt beruhte primär nicht auf der königlichen Grundherrschaft, sondern auf der königlichen Gerichtsherrschaft, d.h. der Vogtei über die Stadt und ihre Bürger, unabhängig davon, ob der König dort Grundherr war oder die Bürger auf Grund und Boden anderer Herren lebten.  Die an den König entrichteten ordentlichen Jahresteuern sind nicht Grundzinsen, sondern Vogteiabgaben.  Die königliche Vogtei begründete ein unmittlabares Treueverhältnis zwischen König und Reichsstadt, das durch die städtische Huldgung und das Treuegelöbnis zum Ausdruck kam, und den König zum Schutz der Stadt und ihrer Bürger verpflichtete.  Dafür mussten die Städte Rat und Hilfe an den König leisten und die städtische Heerfolgepflicht erfüllen.

  Im Verlauf des Spätmittelalters, insbesondere während des sogenannten Interregnums wandelte sich das Verhältnis zwischen König und Reichsstädte.  Die königliche Stadtherrschaft verlor an Substanz und die königlichen Statthalter z.B.Reichsschulthei©¬ wurden weitgehend von dem städtischen Rat verdrängt und der Umfang der Befugnisse des Stadtrats dehnte sich immer aus. Die städtische Jahressteuer wurde andererseits fixiert und sogar häufig gesenkt.¡¡Das stadtherrliche Verhältnis wandelte sich in ein reichsstädtischen Verhältnis um.  Aber dieses Verhältnis blieb allerdings bis in die frühe Neuzeit unstabil.  Denn nachdem die Reichsstädte in dem letzten Jahrzehnt des 15.Jh.die ,Reichsstandschaft' erlangt zu haben schienen, wurden ihnen die ständischen Rechte schon am Anfang des 16.Jahrhunderts anl䩬lich der Frage der Besetzung des Reichsregiments von den oberen Ständen stark beschnitten.  In der Mitte des 13.Jahrhunderts beanspruchten sie in Städtebünden wie der rheinische und der schwäbische Städtebund die Befugnisse zur Mitregierung im Reich und diese zum Teil auch in die Tat umgesetzt. Sie fassten das Ziel ins Auge, den gemeinsamen Nutzen zu fördern und zu vermehren und dadurch das Reich zu schutzen   Für sie war vor allem die Wahrung der Friede au©¬erhalb der Stadtmauer dringend wichtig und auch in dieser Hinsicht spielten die Städtebünde eine bedeutende Rolle. 

    Im Spätmittelalter verstärkten aber auch die benachbarten Fürsten und Herrn ihre Herrschaft, und arrondierten immer mehr ihr Territorium und schotteten sie nach au©¬en ab.   Die einzelnen Reichsstädte isolierten sich voneinander und Städtebünde verloren ihre Wirksamkeit als Hilfsmittel, diese Lage zu verbessern.  Die Könige als Schutzherr der Städte trieben besonders seit Karl IV.ihre Hausmachtpolitik und betrachteten oft ihre Reichsstädte nur als Finanzmittel, so dass die einzelnen Rechte der Städte oder die Städte selbst vom König verpfändet wurden.  Das rief die Gefahr hervor,  ihre Reichsunmmittelbarkeit zu verlieren und der intermediärer Herrschaft, wie sie von den Territorialherren über die landsässigen Städte ausgeübt wurde, zu unterliegen, indem eine längere Nichteinlösung der Städte als Pfandgegenstandes eine entscheidende Entfremdung vom Reich mit sich bringt.  Deshalb wurde das Reichsoberhaupt immer wieder angerufen, die Städte gegen gewaltsame Übergriff der fremden Herrn zu schützen und zu verhindern, dass Städte vom Reich entfremdet wurden.

  Im ersten Hälfte des 15.Jahrhunderts schienen die Reichsreformpläne und Reichsfriedensgesetze den Städten die Heilmittel zu sein, die sie aus der Notlage retten kann.¡¡Die Ausgestaltung des Reichsfriedenrechts war für die Reichsstädte vor allem von primärer Bedeutung.  Obwohl die Reichsstädte durch ihre Wirtschafts- und Finanzkraft politische und militärische Fähigkeiten sprunghaft steigerten und ein kleines eigenes Territorium zu schützen imstande waren, blieben sie au©¬erhalb ihrer Mauern der Beschädigungsgefahr immer noch ausgesetzt.  Die Stadt war durchaus Sonderfriedensbereich gegenüber der Umwelt und hob sich grundsätzlich ab von der Rechts- und Sozialordnung des Adels, dessen Rechtsanspruch und Rechtsüberzeugung sich auf das gewaltm䩬igen Rechtsmittel von Fehde stützte.  Diese rechtliche Fehde neigte allzu oft zur willkürlichen Repressalie gegen eine Stadt oder wurde zu rüdem Stra©¬enraub degradiert. Sie verlangten deswegen nach einer friedlichen Rechtsordnung des Reichs, die streitenden Parteien allein an den gerichtlichen Austrag verwies und einen Zustand versicherter Gewaltlosigkeit schuf.

¡¡Auf der anderen Seite trieben die benachbarten Fürsten und Herren sehr oft ihre Verkehrspolitik gegen die Stadt durch die Errichtung neuen Zölle und Geleitrechte oder durch die Verhinderung städtischer Verkehr.  Herzog Ludwig von Bayern-Landshut sperrte Augsburg mehrmals die Handelsstra©¬e nach Venedig und unterband den Wirtschaftsverkehr nach und aus Bayern. Die Grafen von Öttingen kündigte der Stadt Nördlingen das Geleit durch ihre Gebiet auf und gefährdeten die Nördlinger Jahresmesse.  Viele Reichsstädte waren von den starken benachbarten Fürsten umgeben und deren Drohung und Bedrückung exponiert.  Die ehrenvolle Zeit der Städtebundes war schon vergangen, weil gemeinsame Unternehmen der Reichsstädte  zu gegenseitiger Unterstützung durch die verstärkte Isolierung und die militälische Solidarität der Fürsten einigerma©¬en erschwert und der Willen der Städte zum Bündnis untereinander geschwächt wurden. ¡¡Ein Teil der kleineren Reichsstädte suchten ihre Sicherheit eher in Büntnissen und Schutzverhältnissen mit den benachbarten Fürsten.

¡¡Dem gesteigerten Bedürfnis nach einem effektiv ausgeübten Reichsfrieden entsprach keine genügende und angemessene Möglichkeit der Reichsstädte zur Mitgestaltung des Friedensrechts.  Zwar wurden die Reichsstädte als Ratgeber in der Frankfurter Reichsfriedensordnung von 1442 angeführt, die als königliche Reformation bezeichnet wurde, und die Fehde in ein nebensächliches Hilfsmittel abdrängte,  sie waren jedoch auf dem Reichstag überhaupt nicht gehört und völlig übergangen worden.  Zudem seitdem sie im Städtekrieg der Jahrhundersmitte stark gelitten haben. war der Spielraum ihrer Friedenspolitik sehr beschränkt worden.  Für sie war der Schutz des Kaisers gegen Angriffe nicht genug wirksam, andererseits wurde ihnen von ihren Gegnern der gerichtliche Streitaustrag verwehrt.  Deshalb mussten 1455 sie auf dem Reichstag zu Wiener-Neustadt klagen, dass ihre Freiheit beeinträchtigt würde und dass sie überall unrechtlichen Fehden ausgesetzt seien.

   In den Reichsreformplänen wurden sie immer weiter abseits hingeschieben. Kaiser Sigmund hat einmal geplant, die Reichsstädte durch den Zusammenschlu©¬ mit der Ritterschaft zu einem politisch bedeutungsvollen Element der Reichsverfassung zu machen, aber zum dritten Stand der schwächeren Mächte kam es im Reich nicht.  Für die Reichsstädte war nach dem Scheitern der Reichsreform unter König Albrecht II. in den Jahren 1438/39 die letzte Möglichkeit vorbei, mit Hilfe des Königtums eine Stellung neben den Fürsten zu behaupten, obwohl vorsichtige Zurückhaltung oder sogar schlie©¬liche strikte Ablehnung gegen diese Pläne schon früh ziemlich auffällig geworden waren.  In den Jahren 1442 und 1453-1455 wurde die Reformdiskussion ganz von den Kurfürsten beherrscht, seit 1467 trat der reichsfürstliche Einflu©¬ hinzu.  Nun vollzog Friedrich III. entschieden die Wendung von den im gro©¬en Fürsten- und Städtekrieg der Jahre 1448-1453 erneut geschwächten Städten hin zu den Fürsten, die politisch zukunftsreich waren.  Er hatte keine Absicht,  in der Reichsverfassung und Reichspolitik die Städte aufzuwerten, obwohl dem finanziellen und militärischen Potenzial der Reichsstädte im heftigen Streit gegen das Bündnis der bairisch-wittelsbachischen Partei eine gro©¬e Berdeutung zukam. Für den Kaiser war die Pflicht der Reichsstädte zum Gehorsam entscheidend,  er erkannte nicht ihre Befähigung zur Mitregierung im Reich an.¡¡Die Fürstenbundspläne von 1463/64 mit Ziel von der Befriedung und Reform des Reichs liefen auf die finanziellen Ausplünderung der am Bund nicht beteiligten Landesherrn und der Städte hinaus, indem die vorgesehene von ihnen gezahlte Reichssteuer und die Zollordnung nicht nur dem Kaiser, sondern auch den Fürsten als Mitglieder des Bundes neue Finanzquellen erschlie©¬en sollten.

¡¡Jetzt mussten die Städte befürchten, zum Gegenstand der königlich-fürstlichen Reichspolitik zu werden, und der Angst war durch die politschen und sozialen Gegensätze und wirtschaftlichen Rivalitäten zwischen Fürsten und Städten gut begründet.  Sie reagierte mit sehr negativer und zurückhaltender Haltung auf die Politik der Reichsoberen.  Die städtischen Politiker gaben selbst ihren Bescheidenheit Recht, weil sie nutzlose Leistungen für Reich und Christenheit vermeiden mussten, d.h.städtische Mitteln ohne gleichzeitige Hilfeleistung der Reichsstände nicht aufbringen mochten.  Sie behaupteten auch, den Anteil der Hilfeleistung für Reich nach Anschlag der Finanz- und Personenkraft zu bestimmen, und unter diesem Vorbehalt formulierten die Städte zum Beispiel 1480 ihre Bereitschaft für den Feldzug gegen die Türken.  Bewusste Zurückhaltung und Kundgebung politischer Minderwertigkeit wurden zum Ausdruck gebracht, wenn die Fürsten auf dem Reichstag städtische Stellungnahme die Reichshilfe betreffend aufgeforderten.

 

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   Die negative Haltung der Reichsstädten gegenüber Reich und Kaiser veränderte nicht, auch wenn der Reichtagsverfassung immer stärker organisiert wurde, und damit einhergehend, der Städtetag als Organ der Willensbildung der Reichsstädten im Hinblick auf Reichspolitik entstand.

   Der Städtetag fanden im Zeitraum von 1471 bis 1492 insgesammt zweiunddrei©¬ig Mal statt, die sich auf die Reichstage von 1471,1473,1474,1480/81,1486,1487,1489 und 1492 vorbereiteten.  Die Reichstage von 1471 bis 1474 standen in einem unmittelbaren Zusammenhang und verursachten 10 Städtetagen.  8 Städtetage fanden in Bezug von Reichstag von 1479-1481 statt.  7 Städtetage wurden während neun Monaten nach dem Frankfurter Reichstag von 1486 abgehalten. Der Reichstag von 1487 verursachte 4 Städtetag und 1492 fanden 3 Sädtetage statt.  Von den 74-80 in den Reichsmatrikeln gefuhrten Reichsstädten erschienen durchschlitlich etwa 20, und weitere 20 bevollmächtigten andere Städte mit ihrer Vertretung.  Augsburg war fast immer von Donauwörth und Kaufbeuren zur Stimmführung bevollmächtigt, Nürnberg von Windsheim und Wei©¬enburg, und Ulm von Gmünd, Memmingen, Biberach, Isny etc.

  Unter den Reichsstädten gab es eine gro©¬e Unterschiede von Prestige und Einfluss.  Grö©¬tes politisches Gewicht kam zweifellos den gro©¬en Städten Augsburg, Nürnberg, Ulm, Frankfurt, Stra©¬burg, Köln und Lübek zu.  Köln fehlten lange wegen der Kölner Stiftsfehde und des Kriegs gegen Burgund seit 1474/75 und war erst wieder nach 1495 regelm䩬ig vertreten.  In der Zwischenzeit ergriff Stra©¬burg die politische Initiative in der rheinischen Städtegruppe. Als einzige Stadt des Nordens lieferte Lübeck einige Male ihre Gesandtschaft zum Städtetag oder brachte schriftliche Voten.  Basel nahm daran noch regelm䩬iger teil, während Aachen und Rottweil selten dabei waren.

  Die mindeste Zahl der daran teilnehmenden Städte war 9, und der grö©¬te Städtetag sammelte 23 Städte.  Meistens schickten 18 bis 22 Städte ihre Stadtboten nach dem Städtetag.  Die unstabile Zusammensetzung der Versammlungen kompensierte die Dauerpräsenz der gro©¬en Städte, ihre Meinungen wichen aber voneinander so ziemlich ab, dass der Koordination der Meinungen gro©¬e Mühe gegeben werden musste.

  .Der Städtetag behandelte Reichsabschiede, Friedensordnungen, Matrikularanschläge und Steuerordnungen, die von den an den vorausgegangenen Reichstagen beteiligten Städteboten zur weiteren Beratung und Bschlussfassung gebracht wurden..  Der Städtetag hatte auch die Funktion von Vortagungen des Reichstags, weil Reichstag  nacheinander abgehalten wurden und letztliche Beschlussfassungen oft aufgeschieben wurden.

  Der Ursprung des Städtetags geht im Mai 1438 zurück, wo König Albrecht II. den Reichsstädten empfiel, vor dem geplanten Reichstag auf einer besonderen Städteversammlung über dei Verhandlungsthemen vorher zu beraten und ihm das Ergebnis mitzuteilen.  Die Städte nahmen diesen Vorschlag an und hielten am 17.Juli den Ulmer Städtetag ab.

  Die Reichsstädte entsandten zum Reichstag bevollmächtigte Vertreter, die zum gro©¬en Teil dem Rat selbst zugehörten.  Ihnen wurde aber keine selbständigen Befugnisse eingeräumt, Entscheidungen zu treffen oder bindende Erklärungen abzugeben.  Der Stadtrat war daran interessiert, die Beziehung zwischen ihnen und den Entsandten möglichst eng zu halten und eine Verselbständigung der formellen Kompetenz zu verhindern, die von ihnen erteilt wurde.  Der Rat band seinen Vertreter streng an eine genau gegebene Instruktion und erlaubte ihm nur einen geringfügigen Handlungsspielraum.  Kaiser und Reichsfürsten machten immer stärker den Versuch, dass sich die Städtevertreter ihrer Handlungsvollmacht bewusst werden und dadurch vom Rat weitgehend gelöst wurden. Aber sie mussten häufig ein Hintersichbringen d.h. die Gewohnheit, die Angelegenheiten zur Einholung neuer Weisungen nach Hause zu bringen,  gestatten, sofern sie die Zustimmung derer versichern mussten, von denen die faktische Wirksamkeit der Beschlüsse oder Zusage abhing.

  1485/86 wurde die Ladung der Reichsstädte zu dem Reichstag abgelehnt mit der Begründung, dass die Städte auf Hintersichbringen daran teilnehmen, die zu verhandelnde Sache aber keinen Verzug gestattet.  Auf dem Frankfurter Reichstag von 1489 verfügten nur die Vertreter der 26 Städte des Schwäbischen Bundes tatsächlich über die im Ladungsschreiben geforderte volle Gewalt. Die Städteboten Nürnbergs und Frankfurts waren zwar zur Vollmacht berechtigt, waren sie duch angewiesen, zunächst diese Vollmacht zu verbergen und auf Hintersichbringen zu gehen.

   Sowieso besa©¬en die Städteboten in der Regel unterschiedliche Weisungen von ihren Heimatstädten, so dass die Unterschiede unter ihnen nicht offenkundig wurden, wenn sie ein Hintersichbringen ohne gro©¬e Schwierigkeiten erreichen konnten.  Wenn ihre Differenzen voll zutage traten, mussten sie damit rechnen, dass Kurfürsten und Fürsten die Städte nach ihren Willküren veranschlagen würden.  Der Zeitspann, der durch die eingeräumten Erklärungsfristen erreicht wurde, diente dazu, sich im nächsten Städtetag um die Koordination der Meinungsunterschiede und um eine einheitliche Politik zu bemühen. Die Einigungsversuche wurden durch die Erkenntniss geleitet, dass die Reichsstädte nur durch übereinstimmende Handlungen gro©¬e Belastungen hätte abwehren können.  Oft genug traten die Meinungsunterschiede auf und wurde keine definitive Beschlussfassung erzielt, so dass weitere Städtetage nötig wurden.  Die beschränkte Vollmacht und das Hintersichbringen funktionierte auch als Widerstandsmittel, mit dem versucht wurde, den erhobenen Anforderungen ohne offensichtliche Konfrontation mit dem Kaiser und den Reichsfürsten zu umgehen.  Städtische Gesandtschaften, die im Auftrag des Städtetags an den Kaiserhof gesandt wurden, sollten dem Kaiser die schwierige wirtschaftliche und finanzielle Lage der Städte erklären und ihn um die Befreiung von der Reichshilfe bitten. Sie sollten auch auf Hintersichbringen gehen.  Man erwartete auch mit dieser dilatorischen Strategie, dass der die Reichshilfe herauslösende Konflikt in der Zwischenzeit beigelegt wurde und die Hilfeleistung unnötig wurde.  Aber mit der steigenden Gefahr, die mit diesen dilatorischen und hemmenden Massnahmen einherging, zeigten sich Risse in der städtischen Front.

  Durch ihren unmittelbaren Zusammenhang mit den Reichstagen kammen den Städtetagen die Funktion einer verselbstädndigten Reichstagskurie hinzu, in der nach dem Bericht der Städteboten die Diskussionen zu einem definitiven Beschluss führen sollten.  Häufig wurden Städtetage vom Reichstag aus einberufen.  1487 wurde gleichzeitige Tagung neben dem Reichstag unter besonderer Situation abgehalten, was im 16.Jahrhundert üblich wurde.  Städtetage erfüllten die Aufgabe, städtische Lasten zum ,,gemainen nutz aller stett'' abzuwehren oder zu mindern.  Bei dieser Gelegenheit wurde der Widerstand gegen kaiserliche Forderungen und von den Reichsfürsten zusammengefasste Matrikularanschläge organisiert.

   Obwohl die Reichsstädte auf den Städtetagen versuchten , ihre verschiedentlichen Standpunkte zur korporativen Städtepolitik zu koordenieren,  hatten die Städtetage keine korporative Verfassung, weil sie kein Mehrheitsprinzig wussten und kein alle Mitglieder bindender Beschluss gefasst wurde.  Es galt das Prinzip der Einhelligkeit und viele Kompromissverhandlungen mussten getrieben wurden, um diese Einhelligkeit zu gewinnen.  Das führte zu den seriellen Städtetagen.

    Die Reichsstädte wurden von den Ständen in die Reichstagsverhandlungen immer stärker einbezogen, wenn sie dachten, dass sie dem Kaiser in breiter Front entgegentreten müssten.  Aber sofern die städtische Antwort auf die kurfürstlich-fürstliche Stellungnahme ihnen nicht günstig war, gerieten die Reichsstädte sehr rasch in die Isolation und deren Mitwirkungen wurden wieder beschnitten.  Reichsfürsten und Kaiser stimmten in der Ansicht überein, dass die Reichstädte sich ihren Beschlüssen einfach zu fügen hätten.Auf dem Reichstag von 1471 wurden die Städte vom Kaiser streng zur völligen Aufnahme des gemeinsamen Votums der kurfürsten und Fürsten gezwungen.

  Die ungenügende Berechtigung der Städte wirkte sich am entschiedensten darin aus, dass sie von den Beratungen ausgeschlossen waren, in denen die Gesamtquote der Reichshilfe auf die einzelnen Stände und Städte verteilt wurde.  Von den Reichsstädten wurden als Reaktion darauf neben Forderung nach angemessener Veranschlagung die Berücksichtigung der schweren Wirtschafts- unf Finanzlage der Städte und der zu erfüllenden umfangreichen Reichsdienst geltend gemacht.  Aber diese Forderung wurde nicht akzeptiert.   Die Anschläge von 1454, 1471, 1480/81, 1489 usw. sind denn auch ohne Mitwirkung der Reichsstädte an den Beratung im Reichsrat oder in den Ausschüssen gefertig worden. Die Städteboten mussten au©¬erhalb des Beratungsraums warten.  Andererseits konnten sich die Städte nicht zu einer Mitarbeit entschlie©¬en, als 1471 auf dem Reichstag ihnen erstattet wurde, zwei Vertreter in die Anschlags- und Landfriedenskommission zu entsenden.  Zu dieser Zeit war ihnen eine Ausschussbeteiligung nicht unbedingt erstrebenswert, weil sie die Reichshilfe nach eigenem Ermessen ohne Einmischung der anderen Stände bestimmen wollten.

  Gegen ihre Veranschlagung durch Kurfürsten und Fürsten machte ein Teil der Reichsstädte grundsätzliche Einwände geltend.  Die rheinische Gruppe  unter der Führung Stra©¬burgs vor allem sah auf den Städtetagen des Jahres 1481 die Veranschlagung durch die Reichsfürsten als unrechtlich an, da sie sich auf dem Status der Reichsunmittelbarkeit befänden.  Sie stützten sich damit auf ein älteres Verfassungsverständnis, das aber den Ausbau des Reichstags zu einem ständischen, dem Kaiser selbständig handelnden und ihm gegenübertretenden Gremium ignorierten.  Diese Argumentation war insofern trotz der politischen Korrektheit gegenüber der Missachtung ihrer Stellung durch die anderen Stände antiständisch.

    Wenn die Reichsstädte gegen ihre Veranschlagung durch die Reichsfürsten das Recht behaupteten, ihre Leistung prinzipiell ohne Veranschlagung inder Matrikel nach eigenem Ermessen festzusezen, so handelten sie mit der Begründung, es sei das Herkommen der Städte, ,,das sie sich in sollichen sachen.... selbs anschlagen, vun von nyemand angeslagen werden sollent". Der Rat der Stadt Augsburg machte 1474 gegen die Steuerordnung des zehnten Pfennigs das herkömmliche eigene Anschlagsverfahren geltend, und wiederholte diese Behauptung für seine Gesandten zum Esslinger Städtetag 1480, auf dem die Reichsstädte versuchten, im Hinblick auf den bevorstehenden Nürnberger Reichstag eine gemeinsame Haltung anzunehmen.  Auf dem Städtetag kamen die Reichsstädte überein, dass jede Stadt sich überlegen solle, wie hoch sis sich selbst veranschlagen wolle.  Auf dem Speyrer Städtetag vom März 1480 wurden den Städteboten gewiesen, dass sie den zehnten oder zwölften Mann für die Türkenhilfe, wenn es nicht anders ging, siebten Mann anbieten, wenn sie nicht umhin könnten, ihre Meinung zu veröffentlichen.  Auf dem Städtetag wurde auch entschieden, dass die Gesamtquote von Städten selbst nach Massstäbe der jeweiligen Reichssteuerleistung zu verteilen.  Auf dem E©¬linger Städtetag vom September 1481 lehnte die rheinische Städtegruppe eine Hilfeleisung unter Berufung darauf radikal ab, dass die Reichsstädte keineswegs verpflichtet seien, mit dem ohne ihr Wissen und ihren Willen vorgenommenen Anschlag einverstanden zu sein, weil die Reichsstädte unmittelbar Kaiser und Reich vebunden seien.  Der Kaiser sollte sich als allergnädigster Herr erbitten lassen, die Städte in ihren Freiheiten und in ihrem Herkommen gegen die rechtswidrige Neuerung zu schützen.  Demgegenüber erklärten es die fränkischen und schwäbischen Städte nicht ratsam, keine Hilfe zu leisten, wenn sie es auch tatsächlich nicht schuldig seien, dem Anschlag zuzustimmen.  Sie konnten sich kaum der radikalen Ablehnung der rheinischen Städte anschlie©¬en und es ging für sie nur um eine Einigung über die Höhe der zu leistenden Hilfe.  Sie sahen es klar, dass die Einwände gegen Rechtm䩬igkeit der Veranschlagung nicht nur nie gehört würden, sondern die schwere Ungnade des Kaisers zuziehen könnten.  Nach dem Befehl zum Vollzug des Anschlags, wurden doch die Reichsstädten im Novermber 1481 vom Kaiser wegen Ungehorsams für straffällig erklärt und zur Rechtfertigung vor das kaiserliche Kammergericht geladen. Der Nürnberger Rat wies ihren Gesandten am Kaiserhof an, angesichts der drohenden Ladung der Städte vor das Kammergericht dem Protonatar und dem Fiskal darzulegen, dass die Nürnberger auf allen Stätetagen zu der Hilfe bereit seien und die anderen Städten als Exponenten der Reichsstädte dazu anzuregen.  Andererseits ging die Stra©¬burger Gesandtschaft am Ende des Jahres an den Kaiserhof in Wiener-Neustadt und trug die Einwände gegen Veranschlagung der Reichsstädte vor.  Friedrich III. antwortete nicht auf den verfassungsrechtlichen Standpunkt der Stadt und sagte, dass er schon den Anschlag durch die Fürsten anerkannte und ihn deshalb ohne Wissen und Willen der Fürsten nicht verändern könnte.

  Nach die bis ins jahr 1483 dauerten langen Verhandlungen durch einige weitere Gesandtschften wurden Verträge geschlossen, wodurch das Stra©¬burger Kontingent durch Soldzahlungen abgelöst und die Gesammtkosten der Reichsstädte festgesetzt wurden .  Aber Herkommen der freien Städte, nur zu einer besonderen Reichshilfe(Romzug zur Kaiserkrönung und Zug gegen die Unglübigen) verpflichtet zu sein, wurde nicht respektiert und sie sollten die Lasten der Reichsstädte vollständig tragen.  1486 wurde die Veranschlagung auf dem Frankfurter Reichstag ohne Berufung der Reichsstädte vorgenommen, und der städtische Anteil an den Reichslasten wurde von 22-25 % auf 30 % erhöht.  Diesmal nahm die kaiserliche Kanzlei die Verteilung der Gesammtquote vor.  Die Einwände gegen diesen Anschlag und die Verteilung  beim Kaiser brachten keinen Erfolg.  Die Reichsstädt traten im Juli 1486 in E©¬lingen zu einem Städtetag zusammen, um über den Anschlag zu beragen und eine Intervention beim Kaiser vorzubereiten. Aber der und weitere Städtetage erreichten keinen letztlichen Beschluss über das Vorgehen der Reichsstädte, so kündigte der Kaiser an, den Speyrer Städtetag im Noverber 1486 zu besuchen und erklärt er sich bereit,  Verhandlungen mit Städten über die Frankfurter Anschläge zu machen.  In den Verhandlungen vermeidete der Kaiser die Stellungnahme über die Bedenken der Städte gegen die Rechtm䩬igkeit ihrer Veranschlagung, indem er sich auf den gemeinsamen Beschluss von Kaiser, Kurfürsten und Fürsten berief. Au©¬erdem erwartete er von den Städten, bevorstehende weitere Beschlüsse über die Anschläge zu befolgen.  Er rechtfertigte die Forderung damit, dass die erfolgreiche Beendigung des Krieges mit dem ungarischen Königs, für den der Frankfurter Anschlag ausgearbeitet wurde, im Interesse der Städte selbst liege, da durch den König der Wirtschaftsverkehr gehindert werde.  Das von den Städten beanspruchte Recht auf Anhörung in den sie berührenden Angelegenheiten wurde nicht geleugnet, aber der vom Kaiser gemachte Gehorsamsanspruch wurde mit der dringengen Notwendigkeit der Hilfe begrundet, und eine Diskussion über die Mitwirkungsrechte der Reichsstädte wurde einseitig abgebrochen.

  Zum im März 1487 einberiefenen Nürnberger Reichstag lud Friedrich III. neun Städte, seine den Reichsstädten gegeüber beschränkende Politik blieb aber unverändert.   Er verlangte unter scharfer Strafandrohung die Bevollmächtigung der städitschen Gesandtschaften, damit die Städte den die dringlichen Frage der Reichshilfe betreffenden Beschluss ohne Hintersichbringen sofort folgen könnten.  Die Städte drückten ihren Auspruch auf Mitwirkung am Anschlag positiver als früher aus.  Sie verzichten auf das Hintersichbringen und versahen die Städteboten mit der vollen Gewalt, so dass sie beabsichtigte, durch die positive Einwicklung in die Reichssache statt der dilatorischen und störenden Politik ihre Ziele zu verwirklichen.  Indem sie den ständische Ablehnung des Frankfurter Anschlags teilten, konnten sie die Einbeziehung in das neuen Veranschlagungsverfahren erfüllen.  Aber in dem im Hinblick darauf organisierten Ausschuss kam es zu keinem Beschluss.  Angesichts der akuten Gefahr für Reich und Kaiser(Belagerung der Stadt Winer-Neustadt) schlugen die Kurfürsten einen Geldanschlag vor, und die Fürsten arbeiteten die genaue Matrikel dafür ohne Einbeziehung der Reichsstädte aus.  Der Widerspruch gegen die Quote der Städte von mehr als 30 % und gegen das Verfahren ohne Mitwirkung der Städte wurde zum Teil erhört.  Es geling ihnen, die Quote um ein Drittel (zu 22.6%) herabzusenken, und für sich die zu verteilen, während der Anspruch auf Beteiligung der Veranschlagung als nicht herkömmlich zurückgewiegen wurde.

  In den Reichstagen vom Jahre 1486 und den daran anschlie©¬enden Städtetagen veränderten sich das städtische Konzept, indem sie von ihrem Anspruch auf Leistung nach eigenem Ermessen abgingen und ein Hintersichbringen prinzipiell nicht in Anspruch nahmen.  Sie bemühten sich um eine stärkere Integration in die Verhandlungen der sich formierenden Reichstags und um Einbeziehung in das Veranschlagungsverfahren.  Dadurch wurde die Brücke zum Ausbau des reichsstädtischen Reichstagskollegiums zu einer korporativen Einheit geschlagen.   Auf dem berühmten Wormser Reichstag von 1495 lie©¬en sich die Reichsstädte ihre Mitwirkung an den Verhandlungen über die Reichshilfe und gemeiner Pfennig anerkennen, während sie von den Beratungen über die Reichsreform völlig ausgeschlossen blieben.  Darüber hinaus konnten sie ihren Anteil an der Reichshilfe auf ein Viertel gegen ein zunächst verangeschlagenen Drittel herabsetzen und wurden in die Kommission eingelassen, die über gemeiner Pfennig beriet.  Nach diesem Reichstag schien die Position der Städte noch stabiler zu werden.  Sie wurden regelm䩬iger als zuvor in die Beratungen im Reichsrat einbezogen, sie durfen Vertreter in die Ausschüsse entsenden und die Abschiede (die am Ende des Reichstags verfasste Beschlüssensammlung) mitbesiegelten.

  Die Verbesserung reichsstädtischer Stellung auf dem Wormer Reichstag und den folgenden Reichstagen hatte einige politische Gründe.  Zuerst wird auf die Tatsache hingewiegen, dass sich Erzbischof Berthold von Mainz als Haupt der Kurfürsten bemühte, eine breite Front gegen König Maximilian zu bilden.  Au©¬erdem wollte der König Maximilian aus politischen und taktischen Motiven Beteiligung aller Stände des Reichs an den Beratungen der Verfassungsprobleme vollbringen. Diese politische Konstellation erleichterte den Städten eine Mitwirkung an der Reichsfrage.  Zum letzt blieb die Ausführung bereits gefasster Beschlüsse übrig, und die Beteiligung an den Reichstagshandlungen hatte in dieser Zeit nur eine geringfügige Bedeutung.

   Trotz der gestärkter Teilnahme der Reichsstädte an den Reichstagshandlungen konnten sie aber eine Reichsstandschaft diesmal nicht sichern.   Die oben erwähnte Absicht vom König Maximilina erfüllte sich nicht und die Städte mussten in der ersten Hälfte des 16.Jahrhundets die Argumente dafür anhäufen, um die reichsstädtische Reichsstandschaft, konkret gesprochen, die Ausübung eines Votum decisivum von ihnen zu gewinnen.

 

  Die Reichsstädte änderte Ihre Haltung am Ende des Mittelalters,  Sie verzichteten auf ein Hintersichbringen und auf einen Selbstveranschlagung nach eigenem Ermessen, wie sie vom Kaiser und den Fürsten beansprucht wurden.   Stattdessen wollten sie noch positiver und intensiver an der Reichspolitik mitwirken und dadurch ihren Anspruch auf den angemessenen Anschlag der Reichshilfe und ihre versicherte Stellung im Reich verwirklichen.  Dafür spielte der Städtetag eine wichtige Rolle.  Er trug zur Koordinierung  der verschiedentlichen Ansichten, besonders der Unterschiede zwischen den Reichsstädten und den ihnen immer näher gerückten freien Städten bei.  Sie waren sich im klaren, dass ihre Einhelligkeiten gro©¬e Auswirkungen auf ihre bessere Position gegen die oberen Stände übten, obwohl dazu gro©¬e Mühe und lange Zeit gebraucht wurden.  Sie sammelten Erfahrungen in den verwirrenden Beratungen und Verhandlungen innerhalb des Städtetags und den komplizierten Auseinandersetzung mit dem Kaiser und den Fürsten und erlernten, ihre Taktik zu verfeinern und ihre Strategie zu entwickeln.  Dadurch konnten sie die politische Lage benutzen, in der sich Kaiser und Fürsten scharf gegenüberstanden und Kaiser unter der militärischen Konfrontation gegen die antikaiserlichen Partei oder äu©¬eren Feinde wie den ungarischen König und die Türkei schwer leideten.  Letztlich soll auf seinen Dienst für die zukünftige Stellung der Städte im Reichstag hingewiesen.  Er gründete den Unterbau dafür, dass die Reichsstädte als eine Korporation eine sichere Stellung innerhalb des Reichstags einnahmen, obwohl es nicht leich dazu kam, die Reichsstandschaft zu erhalten und ihre Minderstellung gegenüber Kurfürsten und Reichsfürsten darin unveränderlich war. 

 

 

Die Reichsstädte und die freien Städte um 1500 in Süddeutschland.

 

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